Vor der Durchführung eines nichtgewerblichen Flugbetriebs mit technisch komplizierten Luftfahrzeugen (NCC) oder eines spezialisierten Flugbetriebs (SPO) sind Sie verpflichtet, eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Luftfahrt-Bundesamt abzugeben.
Wenn Sie technisch komplizierte Luftfahrzeuge (NCC) nutzen, oder einen spezialisierten Flugbetrieb (SPO) durchführen möchten, ohne damit Geld verdienen zu wollen, müssen Sie das dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) mitteilen.
Das ist nötig, da das LBA seiner Aufsichtspflicht darüber nachkommen muss. In der Erklärung bestätigen Sie, dass Sie die Vorschriften kennen und über alle erforderlichen Genehmigungen verfügen.
Zudem geben Sie alle Ihre Luftfahrzeuge und Sondergenehmigungen an und erklären, dass Sie über ein Betriebshandbuch und ein Managementsystem verfügen und für jedes Ihrer Luftfahrzeuge eine Mindestausrüstungsliste (MEL) erstellt haben.
Sollte sich an Ihrer Flotte, der Nutzung oder den Voraussetzungen etwas ändern, teilen Sie dem LBA die Änderung in einer neuen Erklärung mit.
Hinweis: Für alle anderen Flugbetriebsarten ist nicht das LBA, sondern Ihre Landesluftfahrtbehörde zuständig.
Es fallen keine Kosten an.
Widerspruch
Sie können die Erklärung zum nichtgewerblichen Flugbetrieb mit technisch komplizierten Luftfahrzeugen (NCC) und zum spezialisierten Flugbetrieb (SPO) sowie die Änderung einer bestehenden Erklärung online über das Bundesportal sowie per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg einreichen:
Erklärung online einreichen:
Erklärung per E-Mail, Fax oder Post einreichen:
Nach dem Einreichen der Unterlagen:
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Erklärung zum "Nichtgewerblich Komplexen Flugbetrieb" (NCC) und "Spezialisierten Flugbetrieb" (SPO) Entgegennahme
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal