Wenn Sie als Organisation im Gesundheitswesen, Softwareherstellende oder IT-Dienstleistende Daten zwischen Ihrer Software und anderen Softwaresystemen im Gesundheitswesen austauschen möchten, können Sie diese Objekte mit eindeutigen Objekt-Identifikationsnummern kennzeichnen.
Für die standardisierte Softwarekommunikation im deutschen Gesundheitswesen können Sie als Organisation im Gesundheitswesen, Unternehmen, das Software herstellt oder IT-Dienstleister Ihre Objekte für den Austausch kennzeichnen. Dafür werden eindeutige Objekt-Identifikationsnummern (OID) zugewiesen.
Eine OID ist eine feste Nummer zur Identifizierung von Objekten. Das sind zum Beispiel:
Eine OID dient der eindeutigen Kennzeichnung von Informationsobjekten für den Austausch zwischen Computersystemen. Diese Nummern werden vergeben, da Computer besser mit Zahlen als mit nicht standardisiertem Text umgehen können.
Keine
Keine
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Die Bearbeitungsdauer für die Zuteilung einer OID dauert maximal 1 Woche.
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Als antragsstellende Person beantragen Sie online die Zuweisung einer Objekt-Identifikationsnummer (OID) oder stellen einen Änderungsantrag für eine bestehende OID:
Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit vom 21.12.2005 (AZ Z25-133000/05)
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
OID-Register für Gesundheitswesen Dt. (Objekt-Identifier, OID) Entgegennahme
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal