Zuständigkeitsfinder

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Bezeichnung:
Ortsveränderliche Schießstätte - Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie den Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte aufnehmen oder beenden, müssen Sie dies anzeigen.

Allgemeine Informationen

Die Aufnahme und Beendigung des Betriebs der Schießstätte müssen bei der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch angezeigt werden.

Bei Nichtanzeige liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Ziffer 8 Waffengesetz vor.

Voraussetzungen

Die Erlaubnis zum Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte wurde vor der erstmaligen Aufstellung erteilt.  

Fristen

Die Anzeige muss zwei Wochen vor der Aufnahme oder Beendigung des Betriebs schriftlich oder elektronisch erfolgen.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Waffenbehörde Ihres Landkreises. Wenn Sie in Dessau-Roßlau wohnen, wenden Sie sich ebenfalls an die Waffenbehörde.

Wenn Sie in Halle oder Magdeburg wohnen, wenden Sie sich an die jeweilige Polizeidirektion.

Verfahrensablauf

Die Anzeige muss durch den Erlaubnisinhaber bei der für den Ort der Schießstätte zuständigen Waffenbehörde erfolgen.

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Fachlich freigegeben am

23.09.2020
Aktuell gewählt: Muldestausee (06774)

Kontakt

Gemeinde Muldestausee
  • Neuwerk 3
  • 06774 Muldestausee OT Pouch

  • Tel: 03493 92995-0
  • Fax: 03493 92995-96
E-Mail:

 

Die Verwaltung ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 09:00 bis 12:00 Uhr
Di 13:00 bis 18:00 Uhr
Do 13:00 bis 15:30 Uhr
einen persönlichen Termin zu vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass die Gemeindeverwaltung am 10.05.2024 geschlossen bleibt.

 

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