Zuständigkeitsfinder

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Bezeichnung:
Anerkennung als Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau beantragen
Beschreibung:

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Sie möchten als Prüfsachverständiger für Erd- und Grundbau arbeiten? Dazu müssen Sie anerkannt werden.

Allgemeine Informationen

Als Prüfsachverständiger oder Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau prüfen und bescheinigen Sie die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben über den Baugrund.

Wenn Sie in diesem Beruf arbeiten möchten, müssen Sie anerkannt werden. Diese Anerkennung müssen Sie beantragen.

Voraussetzungen

Sie müssen die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen gemäß § 3, 4 und 32 der Verordnung über Prüfingenieure und Prüfsachverständige (PPVO) nachweisen.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen mit dem Antrag die Unterlagen gemäß § 4, 32 und 34 PPVO vorlegen.

Gebühren (Kosten)

Die Gebühren hängen vom Verwaltungsaufwand ab.

Darüber hinaus müssen Sie Gebühren für das Fachgutachten im Voraus begleichen.

Fristen

Keine.

Bearbeitungsdauer

Bis zu 3 Monate.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt.

Verfahrensablauf

Den schriftlichen Antrag reichen Sie bei der zuständigen Stelle ein. Diese prüft dann anhand Ihrer eingereichten Unterlagen und den zu erfüllenden Voraussetzung, ob Sie anerkannt werden können. Dazu gehört auch die Erstellung eines Fachgutachtens. Im Anschluss erhalten Sie einen anerkennenden oder auch ablehnenden Bescheid.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

Fachlich freigegeben am

15.04.2021
Aktuell gewählt: Muldestausee (06774)

Kontakt

Gemeinde Muldestausee
  • Neuwerk 3
  • 06774 Muldestausee OT Pouch

  • Tel: 03493 92995-0
  • Fax: 03493 92995-96
E-Mail:

 

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Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten
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