Sie haben eine Ausbildung zum Feuerwehrmann und ein Studium im Ausland abgeschlossen und möchten in Sachsen-Anhalt eine Laufbahnbefähigung erhalten? Informieren Sie sich hier.
Wenn Sie eine Ausbildung als Feuerwehrmann oder Feuerwehrfrau mit einem Bachelorgrad im Ausland abgeschlossen haben, können Sie diesen anerkennen lassen. Mit der Befähigung für die Laufbahn „Feuerwehrtechnischer Dienst, Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt“ können Sie in ein Beamtenverhältnis eingestellt werden.
Sollten weitere Unterlagen erforderlich sein, wird sich die zuständige Stelle mit Ihnen in Verbindung setzen.
Alle Unterlagen sind in der Regel in deutscher Sprache im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen. Sind die Unterlagen in einer anderen Sprache verfasst, benötigen Sie eventuell zusätzlich eine Übersetzung von einem öffentlich bestellten (beeidigten) Übersetzer. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Bis zu EUR 600,00.
Soweit die Anerkennung von der Absolvierung von Anpassungslehrgängen oder Leistungskontrollen abhängig gemacht wird, können weitere Kosten entstehen. Informationen hierzu erhalten Sie von der zuständigen Stelle
Keine.
Sofern Sie mit der Entscheidung der zuständigen Stelle nicht einverstanden sind, stehen Ihnen die Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung frei (Widerspruchsverfahren, Klageverfahren). Die genauen Details entnehmen Sie bitte jeweils den Bescheiden der zuständigen Stelle.
Wenden Sie sich an das Ministerium für Inneres und Sport.
Die zuständige Stelle überprüft auf Grundlage Ihrer eingereichten Unterlagen, ob bzw. in welchem Umfang Ihre ausländische Qualifikation den deutschen Qualifikationsanforderungen für die Laufbahn entspricht, zum Beispiel anhand von Inhalt und Dauer der Ausbildung, einschlägiger Berufserfahrung oder weiteren Qualifikationen.
Innerhalb von 3 Monaten nach Einreichen der vollständigen Unterlagen wird Ihnen von der zuständigen Stelle schriftlich mitgeteilt, ob
Die Service-Stellen des Netzwerkes "Integration durch Qualifizierung" (IQ-Netzwerk) beraten und begleiten Sie gern vor, während und nach dem Anerkennungsverfahren.
Ministerium für Inneres und Sport