Zuständigkeitsfinder

Hier finden Sie alle Dienstleistungen und Zuständigkeiten. Sie brauchen nur ein Suchwort eingeben oder können die Dienstleistung nach Alphabet abfragen.

© Admin

Bezeichnung:
Marktwertfeststellung der Förderabgabe einsehen
Beschreibung:

Teaser

Die Mitteilung der festgestellten Marktwerte erfolgt durch Veröffentlichung auf der Internetseite des LAGB.

Allgemeine Informationen

Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) stellt den Marktwert für Bodenschätze fest und teilt Ihnen diesen ohne Begründung mit. Für Bodenschätze, die keinen Marktwert haben, stellt das LAGB den für die Förderabgabe zugrunde zu legenden Wert fest und teilt Ihnen diesen ohne Begründung mit.

Die Mitteilung erfolgt jeweils durch Veröffentlichung auf der Internetseite des LAGB. 

Voraussetzungen

Sie sind förderabgabepflichtig, wenn Sie Inhaber oder Inhaberin einer Bewilligung sind, sofern bergfreie Bodenschätze im Bewilligungsfeld gewonnen oder mitgewonnen werden.

Erforderliche Unterlagen

Reichen Sie nachfolgende Angaben ein:

  • die für den vorausgegangenen Erhebungszeitraum marktwertbildenden Erlöse,
  • Mengen
  • Preise (Quotient aus Erlös (ohne Transportkosten, Umsatzsteuer und Rabatte) und Menge)

Gebühren (Kosten)

Keine.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB).

Verfahrensablauf

Reichen Sie die erforderlichen Angaben jeweils bis zum 31.03. eines jeden Jahres beim LAGB ein:

  • die für den vorausgegangenen Erhebungszeitraum marktwertbildenden Erlöse,
  • Mengen
  • Preise (Quotient aus Erlös (ohne Transportkosten, Umsatzsteuer und Rabatte) und Menge)

Das LAGB stellt den Marktwert fest und veröffentlicht diesen auf der Internetseite des LAGB. 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

22.12.2023
Aktuell gewählt: Muldestausee (06774)

Kontakt

Gemeinde Muldestausee
  • Neuwerk 3
  • 06774 Muldestausee OT Pouch

  • Tel: 03493 92995-0
  • Fax: 03493 92995-96
E-Mail:

 

Die Verwaltung ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 09:00 bis 12:00 Uhr
Di 13:00 bis 18:00 Uhr
Do 13:00 bis 15:30 Uhr
einen persönlichen Termin zu vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass die Gemeindeverwaltung am 10.05.2024 geschlossen bleibt.

 

Kontaktdaten Verwaltung

E-Mail schreiben

Notruf-, Bereitschafts-, Hilfsdienste