Die Höhe der Pflegezulage richtet sich nach dem Umfang der notwendigen Pflege. Sie ist in sechs Stufen eingeteilt.
Stufe I: 305,00 Euro (ab 01.07.17: 311 Euro)
Stufe II: 521,00 Euro (ab 01.07.17: 531 Euro)
Stufe III: 741 ,00 Euro (ab 01.07.17: 755Euro)
Stufe IV: 951,00 Euro (ab 01.07.17: 969 Euro)
Stufe V: 1.235,00 Euro (ab 01.07.17: 1.258 Euro)
Stufe VI: 1.519 ,00 Euro (ab 01.07.17: 1.548 Euro)
Die Einordnung wird je Fall individuell geprüft.
Blinde erhalten mindestens die Stufe III.
Hilflosigkeit
Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt wenn:
Hilflosigkeit wird bei folgenden Krankheiten angenommen:
keine
Das Antragsformular erhalten Sie von der zuständigen Stelle.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales