Zuständigkeitsfinder

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Bezeichnung:
Zahlung der Pflegezulage für Kriegsopfer
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Die Höhe der Pflegezulage richtet sich nach dem Umfang der notwendigen Pflege. Sie ist in sechs Stufen eingeteilt.

  • Stufe I: 305,00 Euro (ab 01.07.17: 311 Euro)

  • Stufe II: 521,00 Euro (ab 01.07.17: 531 Euro)

  • Stufe III: 741 ,00 Euro (ab 01.07.17: 755Euro)

  • Stufe IV: 951,00 Euro (ab 01.07.17: 969 Euro)

  • Stufe V: 1.235,00 Euro (ab 01.07.17: 1.258 Euro)

  • Stufe VI: 1.519 ,00 Euro (ab 01.07.17: 1.548 Euro)

Die Einordnung wird je Fall individuell geprüft.
Blinde erhalten mindestens die Stufe III.

Voraussetzungen

Hilflosigkeit

  • Hilflos sind Beschädigte, wenn sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages dauerhaft fremde Hilfe brauchen.

Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt wenn:

  • die Hilfe in Form einer Überwachung oder Anleitung erforderlich ist oder
  • die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist.

Hilflosigkeit wird bei folgenden Krankheiten angenommen:

  • bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung
  • Querschnittslähmung und anderen Behinderungen, die auf Dauer und ständig - auch innerhalb des Wohnraums - die Benutzung eines Rollstuhls erfordern
  • bei Hirnschäden, Anfallsleiden, geistiger Behinderung und Psychosen, wenn diese Behinderungen allein einen GdS von 100 bedingen
  • Verlust von zwei oder mehr Gliedmaßen, ausgenommen Unterschenkel- oder Fußamputation beiderseits

Erforderliche Unterlagen

  • Unterlagen zur Feststellung der Hilflosigkeit (ärztliche Bescheinigung)

Gebühren (Kosten)

keine

Anträge / Formulare

Das Antragsformular erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Fachlich freigegeben am

09.06.2017
Aktuell gewählt: Muldestausee (06774)

Kontakt

Gemeinde Muldestausee
  • Neuwerk 3
  • 06774 Muldestausee OT Pouch

  • Tel: 03493 92995-0
  • Fax: 03493 92995-96
E-Mail:

 

Die Verwaltung ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten
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Di 13:00 bis 18:00 Uhr
Do 13:00 bis 15:30 Uhr
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Bitte beachten Sie, dass die Gemeindeverwaltung am 10.05.2024 geschlossen bleibt.

 

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