Zuständigkeitsfinder

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Bezeichnung:
Gaststättengewerbe Erlaubnis Außengastronomie (Sondernutzung)
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Eine Benutzung des öffentlichen Straßenraums, die über den Gemeingebrauch hinausgeht bzw. diesen einschränkt, stellt eine Sondernutzung dar. Sie bedarf der Erlaubnis des Straßenbaulastträges und ist gebührenpflichtig.

Wenn Sie vor Ihrem Restaurant oder Café öffentliche Flächen für die Errichtung einer Außengastronomie in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie zuvor eine Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen. Die Erlaubnis ergeht durch Bescheid gegenüber dem Antragsteller und kann mit Auflagen, Bedingungen und Befristungen versehen werden. Ob und mit welchen Nebenbestimmungen die Erlaubnis erteilt wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde.

Erforderliche Unterlagen

  • maßstabgerechter Lageplan
  • Angaben über Standort, Art und Dauer der Sondernutzung sowie die Größe der benötigten Straßenflächen

Gebühren (Kosten)

Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis wird nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-.Anhalt eine Verwaltungsgebühr erhoben.

Darüber hinaus kann für die Sondernutzung selbst eine Sondernutzungsgebühr erhoben werden, sofern eine entsprechende satzungsrechtliche Grundlage besteht.

Fristen

Die Sondernutzungserlaubnis ist rechtzeitig vor Beginn der Außengastronomie zu beantragen. Die Sondernutzungserlaubnis wird befristet oder auf Widerruf erteilt und kann zugleich Bedingungen und Auflagen erhalten.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Gewerbeamt der jeweiligen Gemeinde oder kreisfreien Stadt.

Anträge / Formulare

Die Anträge sind formlos zu stellen.

Weitere Informationen

Falls Sie ein Gaststättengewerbe um Außengastronomie erweitern wollen, haben Sie dies der Gewerbehörde anzuzeigen. Ab einer bestimmten Sitzplatzanzahl bzw. wenn Bauten, wie Podeste oder Überdachungen errichtet werden sollen, kann darüber hinaus eine baurechtliche Genehmigung erforderlich sein.

Sollten im Rahmen von Kontrolltätigkeiten ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Verstöße gegen Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis festgestellt werden, so werden entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z.B. Verwarn-, Buß- und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

Aktuell gewählt: Muldestausee (06774)

Kontakt

Gemeinde Muldestausee
  • Neuwerk 3
  • 06774 Muldestausee OT Pouch

  • Tel: 03493 92995-0
  • Fax: 03493 92995-96
E-Mail:

 

Die Verwaltung ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten
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Di 13:00 bis 18:00 Uhr
Do 13:00 bis 15:30 Uhr
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Bitte beachten Sie, dass die Gemeindeverwaltung am 10.05.2024 geschlossen bleibt.

 

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