Zuständigkeitsfinder

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Bezeichnung:
Baustelle einrichten
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Baumaßnahmen, die sich auf die Straße auswirken, sind durch Verkehrszeichen abzusichern.

Wenn durch Bauarbeiten oder anderweitige Nutzungen Straßen und Nebenanlagen, wie z.B. Gehwege und Parkplätze in Anspruch genommen werden müssen, sind diese Bereiche durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen abzusichern. Bei größeren Maßnahmen ist unter Umständen auch die Verkehrsführung anzupassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Baumaßnahmen in, auf oder neben der Straße handelt.

Erforderliche Unterlagen

  • Art des Vorhabens
  • Beschreibung der Örtlichkeit (ggf. Skizze)
  • Zeitraum der Maßnahme (ggf. mit Uhrzeit)
  • Antragsteller mit Name und Anschrift
  • Verantwortlicher für die Verkehrssicherung mit vollständigem Namen und Telefonnummer
  • Telefonnummer oder E-Mail für Rückfragen

Steht in Abhängigkeit der bearbeitenden Verkehrsbehörde.

Gebühren (Kosten)

Gebühr für verkehrsrechtliche Genehmigung: ab 20 € bis 300 € (abhängig von Umfang, Ortstermin).

Der Antragsteller muss eigenverantwortlich die angeordneten Verkehrssicherungsmaßnahmen umsetzen. Privatpersonen können Absperrmaterial bei den Kommunen (gegen Gebühr) leihen. Hierzu können die Straßenverkehrsbehörden Auskunft geben.

Fristen

Der Antragsteller (Bauunternehmen, Privatperson) muss ca. zwei Wochen vor Arbeitsbeginn die verkehrsrechtliche Anordnung formlos beantragen.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an

  • die Unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
  • für Autobahnen: an die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost

Rechtsgrundlage

§ 45 Abs. 1 und 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)

Aktuell gewählt: Muldestausee (06774)

Kontakt

Gemeinde Muldestausee
  • Neuwerk 3
  • 06774 Muldestausee OT Pouch

  • Tel: 03493 92995-0
  • Fax: 03493 92995-96
E-Mail:

 

Die Verwaltung ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 09:00 bis 12:00 Uhr
Di 13:00 bis 18:00 Uhr
Do 13:00 bis 15:30 Uhr
einen persönlichen Termin zu vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass die Gemeindeverwaltung am 10.05.2024 geschlossen bleibt.

 

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