Zuständigkeitsfinder

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Bezeichnung:
Lärmschutz: Benutzung von Arbeitsgeräten zwischen 20 und 7 Uhr - Ausnahmegenehmigung
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Einschlägige Regelungen über den Betrieb von motorgetriebenen Maschinen, Werkzeugen sowie Gartengerätschaften enthalten das Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG- in Verbindung mit der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung -32. BImSchV-.

Diese Regelungen richten sich grundsätzlich sowohl an Unternehmer als auch an Privatpersonen.
So dürfen gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 der 32. BImSchV Geräte und Maschinen in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten im Freien an Sonn- und Feiertagen ganztätig sowie an Werktagen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr nicht betrieben werden. Spezielle Regelungen bestehen für Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider, Laubbläser sowie Laubsammler, die nicht das gemeinschaftliche Umweltzeichen (europäische Umweltzeichen) tragen oder nicht den Anforderungen an die zulässigen Schallleistungspegel der Stufe II in Artikel 12 der Richtlinie 2000/14/EG entsprechen. Diese dürfen auch in der Zeit zwischen 7:00 Uhr und 9:00 Uhr, 13:00 Uhr und 15:00 Uhr sowie 17:00 Uhr und 20:00 Uhr nicht betrieben werden.

Gebühren (Kosten)

EUR 50,00 bis EUR 1.100,00

Fristen

Beantragung der Ausnahmegenehmigung vor Beginn der Arbeiten.

Rechtsbehelf

Der Rechtsbehelf wird im Genehmigungsbescheid genannt.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an Ihren Landkreis oder kreisfreie Stadt.

Anträge / Formulare

Der Antrag bedarf keiner besonderen Form.

Aktuell gewählt: Muldestausee (06774)

Kontakt

Gemeinde Muldestausee
  • Neuwerk 3
  • 06774 Muldestausee OT Pouch

  • Tel: 03493 92995-0
  • Fax: 03493 92995-96
E-Mail:

 

Die Verwaltung ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 09:00 bis 12:00 Uhr
Di 13:00 bis 18:00 Uhr
Do 13:00 bis 15:30 Uhr
einen persönlichen Termin zu vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass die Gemeindeverwaltung am 10.05.2024 geschlossen bleibt.

 

Kontaktdaten Verwaltung

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