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Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Hier erfahren Sie, was für die Anerkennung und Gleichstellung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse zu tun ist.
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Leistungen
Akademische Grade, Titel und Bezeichnungen von ausländischen Hochschulen führen
Anerkennung als Altenpfleger aus EU/EWR/Schweiz beantragen
Anerkennung als anästhesietechnische Assistentin oder anästhesietechnischer Assistent mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen
Anerkennung als anästhesietechnische Assistentin oder anästhesietechnischer Assistent mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz beantragen
Anerkennung als Architektin oder Architekt mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen
Anerkennung als Beratende Ingenieurin oder Beratenden Ingenieur mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen
Anerkennung als Fachapothekerin oder Fachapotheker mit Berufsabschluss aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz beantragen
Anerkennung als Fachapothekerin oder Fachapotheker mit Berufsabschluss aus Drittstaaten beantragen
Anerkennung als Fachtierärztin oder Fachtierarzt mit Berufsabschluss aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz beantragen
Anerkennung als Fachtierärztin oder Fachtierarzt mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen
Anerkennung als Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt mit Berufsabschluss aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz beantragen
Anerkennung als Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt mit Berufsabschluss aus Drittstaaten beantragen
Anerkennung als Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen
Anerkennung als Hebamme mit einer Berufsqualifikation beantragen, die automatisch anerkannt wird
Anerkennung als Hebamme mit einer Berufsqualifikation beantragen, die nicht automatisch anerkannt wird
Anerkennung als Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen
Anerkennung als Heilpädagogin oder Heilpädagoge mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen
Anerkennung als Hufbeschlaglehrschmiedin oder Hufbeschlaglehrschmied mit einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen
Anerkennung als Hufbeschlagschmied beantragen
Anerkennung als Hufbeschlagschmiedin oder Hufbeschlagschmied mit einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen
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Kontakt

Gemeinde Muldestausee
  • Neuwerk 3
  • 06774 Muldestausee OT Pouch

  • Tel: 03493 92995-0
  • Fax: 03493 92995-96
E-Mail:

 

Die Verwaltung ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 09:00 bis 12:00 Uhr
Di 13:00 bis 18:00 Uhr
Do 13:00 bis 15:30 Uhr
einen persönlichen Termin zu vereinbaren.

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