Bei Trennungen oder Scheidungen mit Kindern stellen sich zahlreiche Fragen.
Welche Unterstützungen gibt es für getrennt erziehende oder alleinerziehende
Elternteile? Was regelt das Sorgerecht? Was regelt das Umgangsrecht? Wer darf was
entscheiden? Welchen Namen kriege ich und welchen mein Kind? Und wie sieht es nach
erneuter Heirat aus?
Die Verwaltung ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.
Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten Mo, Di, Do, Fr 09:00 bis 12:00 Uhr Di 13:00 bis 18:00 Uhr Do 13:00 bis 15:30 Uhr einen persönlichen Termin zu vereinbaren.