Bei Ihrem landwirtschaftlichen Unternehmen hat sich etwas geändert? Dies müssen Sie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau melden.
Sie müssen die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) informieren, wenn sich Ihr Unternehmen oder Ihre selbständige Tätigkeit in diesen Gesichtspunkten ändert:
Änderungen dieser Art können die Unternehmerpflichtversicherung in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft betreffen.
Die Meldepflicht gegenüber der SVLFG gilt für Unternehmen und Tätigkeiten in diesen Bereichen:
In Ihrem Unternehmen oder bei ihrer selbständigen Tätigkeit in der Landwirtschaft im Forst oder im Gartenbau gibt es oder gab es Änderungen, die
oder:
Je nach Art der Änderung:
Es fallen für die Meldung keine Kosten für Sie an.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Sie können eine Änderung formlos per Post, E-Mail, Telefon, Fax oder über das Serviceportal der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau melden:
Wenn Sie die Anmeldung online vornehmen wollen:
Wenn Sie die Anmeldung schriftlich vornehmen wollen:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Änderungen im landwirtschaftlichen Unternehmen Meldung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal