Wenn Sie Informationen zu einem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz (wie zum Beispiel: Steuerhinterziehung) haben, können Sie dies als Hinweis komplett anonym der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen.
Keine
Keine
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Dauer: bis 8 Wochen
Die Bearbeitungszeit ist für die Hinweis gebende Person nicht relevant, denn es werden keine Ergebnisse kommuniziert.
Keine
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
Keine
Ihren Hinweis gegen das Geldwäschegesetz können Sie schriftlich oder online und jeweils auch anonym melden.
Schriftlicher Ablauf:
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
§ 53 Absatz 1 Geldwäschegesetz (GwG)
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI)