Wenn Ihr Unternehmen beim Luftfahrt-Bundesamt als Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen registriert ist, können Sie ein Vereinfachtes Betreiberzeugnis beantragen. Dieses berechtigt Sie dazu, bestimmte Genehmigungsprozesse zum internen UAS-Betrieb selbstständig zu bearbeiten.
Wenn Ihre Organisation als Betreiberin von unbemannten Luftfahrzeugsystemen (UAS) beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registriert ist, können Sie beim LBA ein Vereinfachtes Betreiberzeugnis (LUC) beantragen. Dieses wird im Englischen als Light UAS Operator Certificate bezeichnet.
Das LUC berechtigt Ihre Organisation dazu, bestimmte Genehmigungsprozesse, welche normalerweise eine Behörde durchführt, unternehmensintern selbstständig zu bearbeiten. Dazu zählen zum Beispiel das Autorisieren von Betriebserklärungen sowie das Ändern oder das Ausstellen von Betriebsgenehmigungen.
Welche Prozesse Sie mit einem Betreiberzeugnis selbstständig durchführen dürfen, hängt von Ihren Erfahrungen mit diesen Prozessen ab. Der Umfang Ihrer Rechte ist in der Regel zunächst eingeschränkt und kann vom LBA schrittweise erweitert werden.
Für Ihren Antrag ist das LBA zuständig, unabhängig davon, in welchem Bundesland oder Drittstaat Ihre Organisation sitzt. Im Antrag machen Sie unter anderem Angaben
Falls Sie erstmalig ein LUC beantragen, sollten Sie vorab das LBA für ein Vorgespräch kontaktieren. In diesem können Sie unter anderem Fragen zu relevanten Erfahrungen klären.
Ein LUC ist unbegrenzt gültig. Sie können es auf Antrag beim LBA jedoch:
Änderungen am LUC-Genehmigungsumfang oder LUC-Managementsystem sind beim LBA zu beantragen. Genehmigungsfreie Änderungen sind dem LBA zu melden.
Falls Sie eine Änderung beantragen, sind von oben genannten Unterlagen jene erforderlich, die für die Änderung relevant sind.
Bei einer Rückgabe des LUC sind außer dem Antragsformular keine Unterlagen notwendig.
Falls Sie Ihren SItz außerhalb der EU haben, beantragen Sie das LUC online, müssen jedoch folgende Unterlagen zur Authentifizierung per Post oder E-Mail einreichen:
Für das Beantragen oder Ändern eines LUC besteht keine Frist.
Widerspruch
Sie können das LUC online beantragen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Artikel 5 Nummer 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
Artikel 12 Nummer 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
Teil C des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
Gebührenschlüssel des Referats B5 – Unbemannte Luftfahrtsysteme
Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission Artikel 18d vom 24. Mai 2019
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Betreiberzeugnis für leichte unbemannte Luftfahrzeuge (LUC) Ausstellung
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