Die Anerkennung einer sachverständigen Person oder Einrichtung erfolgt auf Antrag bei der zuständigen Stelle.
Bei
wird die Erfüllung der Voraussetzungen vermutet.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.