Wenn Sie über die Künstlersozialkasse gesetzlich kranken- und pflegeversichert sind, können Sie Ihre Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen wechseln.
Als eine Person, die über die Künstlersozialkasse (KSK) gesetzlich kranken- und pflegeversicherungspflichtig ist, können Sie sich Ihre Krankenkasse aussuchen. Sie haben die Wahl aus folgenden gesetzlichen Krankenkassen:
Die Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind bei allen Krankenkassen weitgehend gleich. Allerdings bestehen Unterschiede:
Die Krankenkassen informieren Sie über ihre Leistungen und Serviceangebote.
Die Pflegekassen sind den Krankenkassen angegliedert. Wenn Sie die Krankenkasse wechseln, dann wechseln Sie automatisch auch die Pflegekasse.
Sie sind:
Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
Teilen Sie der Künstlersozialkasse Ihren Krankenkassenwechsel bitte unverzüglich mit.
Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.
Als Erstes wenden Sie sich an Ihre neue Krankenkasse und melden sich dort als Mitglied an. Anschließend können Sie Ihr Anliegen online oder per Post an die Künstlersozialkasse übermitteln.
Online-Mitteilung:
Mitteilung per Post:
Nach Eingang des Formulars oder Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse schriftlich mit Ihnen in Verbindung. Zum Abschluss bestätigt Ihnen die Künstlersozialkasse die Anmeldung bei der neu gewählten Krankenkasse schriftlich.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB), Geschäftsbereich Künstlersozialversicherung
Künstlersozialversicherung Änderung Krankenkassenwechsel
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal