Baumaßnahmen, die sich auf die Straße auswirken, sind durch Verkehrszeichen abzusichern.
Wenn durch Bauarbeiten oder anderweitige Nutzungen Straßen und Nebenanlagen, wie z.B. Gehwege und Parkplätze in Anspruch genommen werden müssen, sind diese Bereiche durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen abzusichern. Bei größeren Maßnahmen ist unter Umständen auch die Verkehrsführung anzupassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Baumaßnahmen in, auf oder neben der Straße handelt.
Steht in Abhängigkeit der bearbeitenden Verkehrsbehörde.
Gebühr für verkehrsrechtliche Genehmigung: ab 20 € bis 300 € (abhängig von Umfang, Ortstermin).
Der Antragsteller muss eigenverantwortlich die angeordneten Verkehrssicherungsmaßnahmen umsetzen. Privatpersonen können Absperrmaterial bei den Kommunen (gegen Gebühr) leihen. Hierzu können die Straßenverkehrsbehörden Auskunft geben.
Der Antragsteller (Bauunternehmen, Privatperson) muss ca. zwei Wochen vor Arbeitsbeginn die verkehrsrechtliche Anordnung formlos beantragen.
Wenden Sie sich an
§ 45 Abs. 1 und 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)