Das Programm Akti(F) Plus fördert Familien und ihre Kinder indem es Eltern umfassend bei der Stabilisierung ihrer individuellen und familiären Lebenssituation sowie der Inanspruchnahme von Sozialleistungen berät und bei der Aufnahme und Ausweitung einer Beschäftigung unterstützt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert Träger, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Familien und ihren Kindern helfen. Hierfür existiert das Programm "Akti(F) Plus - Aktiv für Familien und Kinder". Ziel des Akti(F) Plus-Programms ist es, die Lebenssituation und gesellschaftliche Teilhabe der Familien zu verbessern.
Die Zielgruppe umfasst:
Gefördert werden Aktivitäten, die Eltern bei Verbesserung ihrer familiären Lebenssituation unterstützen.
Hierzu gehört:
Das Programm möchte außerdem die Zusammenarbeit der zuständigen Stellen verbessern. Es richtet sich daher unter anderem an die beteiligten Jobcenter, Agenturen für Arbeit, Kommunen, Sozialhilfeträger und Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe. Gefördert wird der Auf- und Ausbau der Kooperationsstrukturen für eine bessere Unterstützung der Familien.
Art und Umfang:
Die Förderleistung wird in Form einer Anteilsfinanzierung mit Zu-schüssen gewährt. Die Fördersätze betragen bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben.
Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,
Die Laufzeit eines einzelnen Vorhabens beträgt in der Regel bis zu 4 Jahre. Bei Antragstellung und erstmaliger Bewilligung darf die Regellaufzeit von 4 Jahren nicht überschritten werden.
Anträge können stellen:
Natürliche Personen können keine Zuwendungen beantragen.
Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
bei der Interessenbekundung:
bei der Antragstellung:
Im IT-System Z-EU-S finden Sie alle erforderlichen Angaben zum ESF Plus-Bundesprogramm 2021-2027.
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Das Förderverfahren ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger zur Antragstellung aufgefordert.
Interessenbekundung:
Antragstellung:
Kommt eine Bewilligung des Vorhabens zustande, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.
Sie können die Schriftform durch die im Förderportal Z-EU-S zugelassene elektronische Form der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) oder des elektronischen Identitätsnachweises (eID) ersetzen.
Bitte nutzen Sie die elektronische Form vorrangig.
Nur in Ausnahmefällen können Sie bei der Bewilligungsbehörde die Nachreichung der Unterschrift auf postalischem Wege beantragen.
In solch einem Ausnahmefall müssen Sie die durch die elektronisch erfassten und in Z-EU-S eingereichten Formulare nach der elektronischen Einreichung heruntergeladen, handschriftlich unterschreiben und zusätzlich postalisch einreichen. Beachten Sie dabei die aufgezeigten Fristen.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachreferat EF 2 "ESF-Programmumsetzung, EHAP Verwaltungsbehörde, Digitale Transformation" im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
ESF Plus-Bundesprogramm "Akti(F) Plus - Aktiv für Familien und ihre Kinder" Bewilligung
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