Wenn Sie als Soldatin oder Soldat auf Zeit aus dem Dienstverhältnis ausscheiden, erhalten Sie zur finanziellen Absicherung Ihrer Wiedereingliederung in das zivile Berufsleben eine sogenannte Dienstzeitversorgung.
Die Dienstzeitversorgung besteht aus einer Übergangsbeihilfe und aus Übergangsgebührnissen.
Übergangsbeihilfe
Wenn Ihr Dienstverhältnis bei der Bundeswehr endet, erhalten Sie eine Übergangsbeihilfe in Form einer Einmalzahlung.
Die Höhe der Übergangsbeihilfe richtet sich
Übergangsgebührnisse
Zudem erhalten Sie nach Ende Ihres Dienstverhältnisses monatlich ausgezahlte sogenannte Übergangsgebührnisse. Die Bezugsdauer Ihrer Übergangsgebührnisse richtet sich ebenfalls nach der von Ihnen geleisteten Dienstzeit, gestaffelt von 12 Monaten nach 4 Dienstjahren bis zu 60 Monaten nach einer Dienstzeit von 12 Jahren und mehr.
Wenn bereits Ihre militärische Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf, zu einem Abschluss auf Meisterebene oder zu einem Hochschul- oder Fachhochschulabschluss geführt hat, verkürzt sich der Anspruchszeitraum Ihrer Übergangsgebührnisse.
In der Höhe betragen Ihre Übergangsgebührnisse 75 Prozent Ihrer Dienstbezüge des letzten Monats.
Waren Sie im letzten Monat ohne Dienstbezüge beurlaubt oder teilzeitbeschäftigt, werden die Ihrem letzten Dienstgrad entsprechenden Dienstbezüge zugrunde gelegt.
Wenn Sie an einer durch den Berufsförderungsdienst geförderten Bildungsmaßnahme in Vollzeitform teilnehmen, erhöhen sich Ihre Übergangsgebührnisse um einen Bildungszuschusss in Höhe von 25 Prozent Ihrer Dienstbezüge des letzten Monats.
Wenn Sie Einkommen aus Ihrer Bildungsmaßnahme oder sonstiges Einkommen aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst beziehen, werden Ihre Übergangsgebührnisse gekürzt.
Waren Sie während der Dienstzeit ohne Dienstbezüge beurlaubt oder teilzeitbeschäftigt, wird die Übergangsbeihilfe betragsmäßig und werden die Übergangsgebührnisse in ihrer Bezugsdauer in dem Verhältnis gekürzt, das der Zeit der Beurlaubung zur Gesamtdienstzeit entspricht. Die Kürzung kann beispielsweise für die Zeit einer Elternzeit entfallen.
Waren Sie bereits zuvor Soldatin oder Soldat, bestimmt sich die Höhe Ihrer Ansprüche nach der Gesamtdienstzeit unter Anrechnung der bereits gewährten Leistungen.
Sowohl die Übergangsbeihilfe als auch die Übergangsgebührnisse müssen Sie versteuern.
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Sie müssen nichts bezahlen.
Sie müssen keine Fristen beachten.
Durch festgelegte interne Bearbeitungsabläufe ist sichergestellt, dass Ihnen die zustehenden Geldleistungen bei Beendigung Ihres Dienstverhältnisses zur Verfügung stehen.
Persönliches Erscheinen notwendig: nein
Die finanzielle Unterstützung für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit bei der Eingliederung in das zivile Berufsleben müssen Sie nicht beantragen.
Die Festsetzung und Auszahlung der Übergangsbeihilfen und Übergangsgebührnisse wird durch die jeweils zuständige Außenstelle des Bundesverwaltungsamts (BVA) von Amts wegen vorgenommen.
Bundesministerium der Verteidigung
Hilfen zur Eingliederung in das zivile Erwerbsleben für Zeitsoldaten Gewährung
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