Wenn Sie sich einen Fischereischein ausstellen lassen, müssen Sie zusätzlich zur Gebühr die Fischereiabgabe entrichten.
Die Fischereiabgabe müssen Sie zusammen mit der Gebühr für den Fischereischein zahlen. Sie wird für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege verwendet.
Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Fischereischeins.
Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen für die Ausstellung eines Fischereischeins.
Für Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 - 5 Jahre pro Jahr
Für Jugendfischereischeine und Sonderfischereischeine pro Jahr
Für Fischereischeine auf Lebenszeit
Zuständig sind die unteren Fischereibehörden.
Bitte beachten Sie den Verfahrensablauf für die Ausstellung eines Fischereischeins.
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt