Mit einem Ferienjob können Sie als Schüler oder Schülerin ab dem 15. Lebensjahr erste Eindrücke in der Arbeitswelt sammeln und Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern herstellen.
Ferienbeschäftigungen im nicht gewerblichen Bereich, also beispielsweise im Haushalt, für Kirchen oder Vereine sowie in landwirtschaftlichen Betrieben sind bereits mit 13 Jahren möglich.
Um Kinder und Jugendliche vor Überforderung, Überbeanspruchung und deren Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen, gelten besondere gesetzliche Regelungen.
Mindestalter: 13 Jahre
ab 13 Jahre, aber noch nicht 15 Jahre (Kinder):
mindestens 15 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre (Jugendliche):
ab 18 Jahren
Wenden Sie sich direkt an Ihren Arbeitgeber.
Über rechtliche Fragen zum Ferienjob berät Sie das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Arbeitsrecht
Servicezeiten:
Mo 08:00 - 20:00 Uhr
Di 08:00 - 20:00 Uhr
Mi 08:00 - 20:00 Uhr
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)