Wer eine Berufsbezeichnung in einem der nachfolgenden Gesundheitsfachberufe führen will, benötigt eine Erlaubnis:
Sie müssen die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung im Land Sachsen-Anhalt bestanden haben.
Sie müssen nachweisen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des jeweiligen Berufes geeignet sind und sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt.
Für die Erteilung der Erlaubnisurkunde zuzüglich der Kosten für die Postzustellung.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe.