Wenn Sie ein deutsch-polnisches oder polnisches Kunst- oder Kulturprojekt durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert polnische Kunst und Kultur in Deutschland. Sie können eine Förderung von bis zu EUR 20.000 für folgende Maßnahmen bekommen:
Die Förderung ist für jeden Bereich der Kultur möglich, zum Beispiel für:
Keine Förderung bekommen Sie für:
Die Höhe der Förderung hängt davon ab,
Nach dem Ende des Projekts müssen Sie nachweisen, dass Sie die Förderung im Sinne des Projekts verwendet haben. Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Ihren Antrag reichen Sie beim Referat K 44 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein.
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Anträge können stellen:
Weitere Voraussetzungen:
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
keine
Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellen.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Projektförderung auf der Grundlage des deutsch-polnischen Vertrages vom 17. Juni 1991 Bewilligung
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