Die Künstlersozialkasse (KSK) kann Ihnen nur dann den korrekten Zuschuss zahlen, wenn sie weiß, wie hoch Ihre Beiträge für die private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sind. Daher sollten Sie der KSK veränderte Beiträge mitteilen.
Als erwerbsmäßig künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätige Person haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Zuschüsse der Künstlersozialkasse. Die Zuschüsse betreffen die Beiträge für Ihre private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.
Sie können einen Anspruch auf diese Zuschüsse haben, wenn Sie:
Die Höhe Ihres Zuschusses richtet sich unter anderem nach der Höhe Ihrer Beiträge für Ihre:
Die Versicherungen legen die Höhe der Beiträge fest.
Die Künstlersozialkasse braucht aktuelle Angaben über Ihre Beiträge für diese Versicherungen. Sonst kann es sein, dass die Künstlersozialkasse die Höhe Ihrer vorläufigen Zuschüsse falsch berechnet.
Bei der jährlichen endgültigen Abrechnung Ihres Zuschusses durch die Künstlersozialkasse kann es zu Nachzahlungen oder Rückforderungen kommen. Durch die Meldung der aktuellen Angaben können Sie besonders hohe Rückforderungen oder Nachzahlung vermeiden.
Sie müssen folgende Unterlagen einreichen:
Es fallen keine Kosten an.
Teilen Sie der Künstlersozialkasse die Änderung Ihrer Beiträge für Ihre private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bitte sofort mit.
Wenn sich die Beiträge bei Ihrer privaten oder freiwilligen gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung verändern, erhalten Sie ein entsprechendes Schreiben von Ihrer Versicherung.
Sie können der Künstlersozialkasse online oder per Post Ihre veränderten Beiträge mitteilen.
Online-Mitteilung:
Mitteilung per Post:
Sie erhalten von der Künstlersozialkasse eine schriftliche Bestätigung. Gegebenenfalls erhalten Sie zudem eine neue Beitragsmitteilung.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Künstlersozialversicherung Änderung privater/freiwilliger Aufwendungen
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