Wenn Sie aus einem EU-Mitgliedstaat Warenlieferungen oder sonstige Leistungen in andere EU-Mitgliedsstaaten ausführen, müssen Sie eine Zusammenfassende Meldung abgeben.
Warenlieferungen an Unternehmen über die Binnengrenzen der Europäischen Union hinweg sind im Ursprungsland in der Regel steuerfrei. Im Bestimmungsland schuldet das Unternehmen, das die Leistung empfängt, dafür die Umsatzsteuer und muss diese dort zahlen.
Um die Besteuerung im Bestimmungsland sicherzustellen, müssen Sie für die von Ihnen gelieferten Waren eine Zusammenfassende Meldung abgeben.
Folgende Angaben müssen Sie melden:
Ist Ihre Zusammenfassende Meldung unrichtig oder unvollständig, müssen Sie gesondert für den Meldezeitraum eine berichtigte Meldung abgeben und darin Ihre richtigen und vollständigen Angaben melden.
Kleinunternehmen, deren Umsatz
müssen keine Zusammenfassende Meldung abgeben.
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsbehelfe kommen nur in Frage, soweit Zwangsgeld- oder Bußgeldverfahren durchgeführt werden.
Sie müssen Ihre Zusammenfassende Meldung online über das BZStOnline-Portal (BOP) oder das ELSTER-Portal an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln. Unternehmen, die die Massendatenschnittstelle ELMA5 nutzen, können die Meldung nur über das BOP abgeben.
Antrag über Elster-Portal:
Antrag über BOP:
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Abgabe und Berichtigung der Zusammenfassenden Meldung nach § 18a UStG Durchführung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal