Sie möchten als Steuerberater oder -beraterin tätig werden? Informieren Sie sich hier, um eine Zulassung zur Steuerberaterprüfung zu beantragen.
Um als Steuerberater oder Steuerberaterin in Sachsen-Anhalt zu arbeiten, müssen Sie die Steuerberaterprüfung bestehen. Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung müssen Sie beantragen.
Sie können auch eine verkürzte Prüfung ablegen, wenn Sie eine Prüfung als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer bestanden haben.
Reichen Sie die Nachweise im Original oder in beglaubigter Kopie ein.
Bearbeitungsgebühr: EUR 200,00
Prüfungsgebühr: EUR 1.100,00
spätestens am 30.4. des betreffenden Prüfungsjahres
Bei Versagung der Zulassung ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Steuerberaterkammer.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch von der Prüfung befreit werden.
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt