Wenn Sie auf einem Flughafen in Sicherheitsbereichen arbeiten möchten, benötigen Sie eine Zugangsberechtigung sind Wie Sie diese erhalten, erfahren Sie hier.
Wenn Sie auf einem Flughafen in einem Sicherheitsbereich arbeiten möchten, benötigen Sie eine Zugangsberechtigung. Als Nachweis hierfür erhalten Sie in der Regel einen Flughafenausweis. Der Ausweis erlaubt Ihnen, dass Sie sich in den für Sie relevanten Arbeitsbereichen auf dem Flughafen unbegleitet bewegen können. Sie dürfen Ihren Ausweis keiner anderen Person überlassen. Sollten Sie Ihren Ausweis verlieren oder dieser gestohlen werden, müssen Sie dies bei der Ausgabestelle des Flughafens unverzüglich melden.
Sie benötigen keine Zugangsberechtigung auf einem Flughafen, wenn Sie außerhalb der Sicherheitsbereiche arbeiten, zum Beispiel in der allgemein zugänglichen Eingangshalle.
Die Regelung betrifft Personen, die regelmäßig den Sicherheitsbereich eines Flughafens betreten müssen, so zum Beispiel bei:
Zum Sicherheitsbereich zählen unter anderem:
Die Regelung betrifft somit auch:
Allgemein:
Soweit bereits vorhanden: Kopie des Bescheids der vorherigen Zuverlässigkeitsüberprüfung oder einer gleichwertigen Überprüfung.
Es fallen keine Kosten an. Die Abrechnung gegebenenfalls fälliger Gebühren wird von der Ausweisstelle des Flughafens durchgeführt.
Wenn Ihre Zuverlässigkeit bereits überprüft wurde und Sie den Nachweis dazu einreichen, dauert die Bearbeitung gegebenenfalls nur wenige Tage.
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
Damit Sie eine Zugangsberechtigung erhalten können, ist eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung notwendig:
Wenn Sie die Zugangsberechtigung schriftlich beantragen:
Ist das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung negativ, können Sie keine Zugangsberechtigung erhalten und damit auch keinen Flughafenausweis.
Online:
Eine Zugangsberechtigung gilt maximal 5 Jahre lang. Danach kann sie bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen verlängert werden. In begründeten Fällen muss Ihnen die Zugangsberechtigung und der Ausweis entzogen werden. Dies ist insbesondere notwendig, wenn Sie die Voraussetzungen für die Zugangsberechtigung nicht mehr erfüllen.
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt