Als Unternehmen oder Organisation haben Sie im Rahmen von Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft eine Förderung erhalten? Dann benötigt das Bundesentwicklungsministerium von Ihnen einen Zwischen- und Verwendungsnachweis.
Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft (EPW) sind kurz- bis mittelfristig angelegte gemeinsame Vorhaben von Unternehmen und sogenannten Durchführungsorganisationen. Sie verfolgen einen entwicklungspolitischen Nutzen.
Wenn Sie als Unternehmen oder Organisation eine EPW umsetzen und dafür eine Förderung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bekommen, müssen Sie während des Förderungszeitraums Zwischen- und Verwendungsnachweise einreichen.
Haben Sieden Zuwendungszweck nicht bis zum Ablauf des Haushaltsjahres erfüllt, müssen Sie innerhalb von 4 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres über die in diesem Jahr erhaltenen Beträge einen Zwischennachweis einreichen.
Sie müssen eine Förderung für ein Projekt der Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft erhalten haben.
Es fallen keine Kosten an.
Sie müssen dem BMZ die Zwischennachweise bis zum 30. April des Folgejahres und (Schluss-) Verwendungsnachweise spätestens 6 Monate nach Projektbeendigung vorlegen.
Sie können keine Rechtsbehelfe einlegen.
Sie können den Zwischen- beziehungsweise Verwendungsnachweis online oder per Post einreichen.
Wenn Sie den Nachweis online einreichen wollen:
Wenn Sie den Nachweis per Post einreichen wollen:
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Referat 412 – Wirtschaftsnetzwerke