Sie erhalten für ein Sozialstrukturförderungs-Projekt Zuwendungen vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)? Dann müssen Sie einen Verwendungsnachweis einreichen. Bei mehrjährigen Projekten sind zusätzlich Zwischennachweise nötig.
Das BMZ benötigt von Ihnen für die Zuschüsse zu Ihrem Projekt der Sozialstrukturförderung einen Verwendungsnachweis. Diesen reichen Sie spätestens 6 Monate nach Ende des Förderzeitraums ein.
Der Verwendungsnachweis besteht aus
Zusätzlich zum Verwendungsnachweis benötigt das BMZ bei mehrjährigen Projekten für jedes Förderjahr einen Zwischennachweis. Einreichungsfrist ist dabei spätestens der 30.04. des Folgejahres.
Der Zwischennachweis besteht aus
Zudem müssen Sie im Zwischennachweis erklären, ob die Auflagen des Bewilligungsbescheids erfüllt wurden. Für das letzte Jahr des Förderzeitraums kann der Zwischen-Sachbericht in den finalen Sachbericht des Verwendungsnachweises integriert werden.
Sie erhalten für ein Projekt der Sozialstrukturförderung Zuschüsse vom BMZ.
Erforderliche Unterlagen für den Verwendungsnachweis:
Erforderliche Unterlagen für den Zwischennachweis:
In Einzelfällen kann das BMZ weitergehende Informationen über ein Projekt von Ihnen anfordern.
Es fallen keine Kosten an.
Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Zwischennachweise und Verwendungsnachweise für ein Projekt der Sozialstrukturförderung können Sie online über das Bundesportal oder formlos per E-Mail oder Post einreichen.
Zwischen- beziehungsweise Verwendungsnachweis online über das Bundesportal einreichen:
Zwischen- oder Verwendungsnachweis per E-Mail oder Post einreichen:
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Maßnahmen der Gesellschafts- und Sozialstrukturpolitik Verwendungsnachweisprüfung
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