Wenn ein Mitglied Ihrer Familie infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder infolge einer anerkannten Berufskrankheit verstorben ist, können Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung Sterbegeld erhalten.
Sterbegeld unterstützt die Angehörigen von Verstorbenen, die gesetzlich unfallversichert waren. Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zahlt das Sterbegeld, damit Sie nicht allein für die Bestattung aufkommen müssen.
Ein Antrag ist nicht nötig.
Sie erhalten Sterbegeld, wenn Sie
Das Sterbegeld beträgt
für Personen, die nicht zur Familie gehören: maximal so hoch wie das Sterbegeld.
Für anspruchsberechtigte Personen, die keine Hinterbliebenen sind:
Es gibt keine Frist.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Sie müssen das Sterbegeld für Hinterbliebene nicht beantragen. Die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse informiert Sie, um Ihnen die Anmeldung der Ansprüche zu ermöglichen.
Sie können Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse auch online oder per Post kontaktieren.
Online-Dienst:
Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:
Nachricht per Post:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Sterbegeld für Hinterbliebene von gesetzlich Unfallversicherten Gewährung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal