Wenn Sie für die Strom- oder Energiesteuer Begünstigungen oder Entlastungen erhalten haben, müssen Sie diese in bestimmten Fällen der Zollverwaltung melden.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) müssen umfassende Informationen zu ihren staatlichen Beihilfen veröffentlichen. Viele Steuerbegünstigungen und -entlastungen im Zusammenhang mit der Strom- und Energiesteuer gelten als staatliche Beihilfen.
Wenn Sie Steuerbegünstigungen und -entlastungen in diesem Bereich erhalten haben, müssen Sie diese einmal jährlich der Zollverwaltung melden.
Steuerbegünstigungen mit Meldepflicht:
Steuerbefreiung für
Steuerermäßigungen für:
Steuerentlastungen mit Meldepflicht für:
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Es fallen keine Kosten an.
Sie müssen die Steuerbegünstigungen und -entlastungen bis zum 30. Juni des Folgejahres melden.
1 Tag bis 6 Monate
Formlose Antragstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Steuerbegünstigungen und -entlastungen im Energie- und Stromsteuerrecht können Sie online melden.
Im Bürger- und Geschäftskunden-Portal können Sie den Status einer abgeschickten Meldung verfolgen, zum Beispiel "in Bearbeitung" oder "abgeschlossen".
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Anzeige- und Erklärungspflichten für Steuerbegünstigungen im Energie- und Stromsteuerrecht Ermittlung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal