Als reglementierter Beauftragter können Sie eine Sondergenehmigung für eine Ausnahme von Kontrollen der Luftfracht und -post beantragen.
Um den sicheren Lufttransport zu gewährleisten, gibt es die sichere Lieferkette. Diese dient insbesondere dazu, Sabotageakte und terroristische Anschläge zu verhindern.
Wenn Sie als deutsches Unternehmen innerhalb der Europäischen Union (EU) Waren im Rahmen der sicheren Lieferkette transportieren oder anderweitig behandeln, müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt einen der folgenden Status beantragen:
Unter bestimmten Bedingungen haben Sie als reglementierter Beauftragter die Möglichkeit, Sendungen von der notwendigen Kontrolle ausnehmen zu lassen. Hierbei handelt es sich um eine Ausnahmeregelung. Für die Erteilung der Sondergenehmigung müssen Sie als reglementierter Beauftragter detaillierte Angaben zum Grund machen.
bei Vertretung:
Es gibt keine weiteren Unterlagen, die Sie verpflichtend einreichen müssen. Verschiedene Unterlagen sind aber hilfreich bei der Bearbeitung des Antrags:
Es fallen keine Kosten an.
Die Gültigkeit der Sondergenehmigung variiert in Abhängigkeit von den besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs.
Eine Sondergenehmigung als reglementierter Beauftragter können Sie online beantragen:
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Sondergenehmigung für reglementierte Beauftragte Erteilung
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