Ihr Kind soll an einer Schule außerhalb ihres Schulbezirks unterrichtet werden? Informieren Sie sich hier, ob so etwas möglich ist.
Ihr Kind hat zur Erfüllung der Schulpflicht die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk Sie wohnen. Im Ausnahmefall ist es jedoch möglich, dass auch eine andere Schule besucht werden darf. Dies ist zu beantragen.
Der Besuch der Schule im Schulbezirk stellt eine unzumutbare Härte dar.
Ein formloser Antrag und Kopien von Dokumenten, die die besondere Härte untermauern.
keine
Keine, Anträge auf Schulwechsel und Beschulung außerhalb des Schulbezirks sind jederzeit möglich.
Da es sich um eine Einzelfallprüfung handelt, gibt es keine festgelegte Verfahrensdauer.
Bitte wenden Sie sich an das Landesschulamt.
Keine, es genügt ein formloser schriftlicher oder elektronisch signierter Antrag.
Sie stellen einen Antrag auf Aufnahme in eine Schule außerhalb des eigenen Schulbezirks.
Bitte stellen sie ausführlich und nachvollziehbar dar, warum der Besuch der Schule in deren Schulbezirk Sie wohnen eine unzumutbare Härte darstellt und fügen Sie Dokumente (Kopie) bei, die dies belegen.
Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt