Sie sind bei Ihrer Arbeit einer Gefahr ausgesetzt, die zur Entstehung, Verschlimmerung oder dem Wiederaufleben einer Berufskrankheit führen kann? Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf vorbeugende Maßnahmen.
Berufsgenossenschaften und Unfallkasse können Sie mit vorbeugenden individuellen Maßnahmen (Individualprävention) unterstützen.
Die Maßnahmen sollen beruflichen Gefahren entgegenwirken, die zu einer Berufskrankheit führen können. Das gilt für folgende Fälle:
Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse arbeitet die einzelnen vorbeugenden Maßnahmen aus und bietet Ihnen diese an. Dabei werden Ihre persönliche Erkrankung sowie die Arbeitsbedingungen an Ihrem Arbeitsplatz berücksichtigt.
Vorbeugende individuelle Maßnahmen haben das Ziel, dass Sie wie bisher weiterarbeiten können, ohne dass sich Ihre Gesundheit verschlechtert. Je nach beruflicher Gefährdung und gesundheitlichen Beschwerden sind folgende Maßnahmen möglich:
Sie können Anspruch auf vorbeugende individuelle Maßnahmen gegenüber Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse haben, wenn:
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Fristen.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse setzt sich mit Ihnen in Verbindung, wenn sie vom Verdacht einer Berufskrankheit erfährt. Die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse kann zum Beispiel informiert werden durch Ihre oder Ihren:
Sie können sich auch selbst bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden, sofern Sie einer entsprechenden beruflichen Gefahr ausgesetzt sind und erste gesundheitliche Beschwerden haben. Dies ist online oder per Post möglich.
Online-Dienst:
Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:
Nachricht per Post:
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Maßnahmen bei Berufskrankheiten oder Individualprävention für gesetzlich Unfallversicherte Gewährung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal