Zuständigkeitsfinder

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Bezeichnung:
Genehmigung für ein Brauchtumsfeuer beantragen
Beschreibung:

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Wenn Sie ein Brauchtumsfeuer (zum Beispiel Osterfeuer) abbrennen wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen oder eine Erlaubnis beantragen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein Brauchtumsfeuer abbrennen wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen oder eine Erlaubnis beantragen. Brauchtumsfeuer sind zum Beispiel:

  • Osterfeuer
  • Maifeuer
  • Martinsfeuer
  • Feuer zur Walpurgisnacht

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder Verbandsgemeinde.

Anträge / Formulare

Einige Gemeinden und Verbandsgemeinden bieten Vordrucke an. Bitte fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Sport

Fachlich freigegeben am

24.10.2023
Aktuell gewählt: Muldestausee (06774)

Kontakt

Gemeinde Muldestausee
  • Neuwerk 3
  • 06774 Muldestausee OT Pouch

  • Tel: 03493 92995-0
  • Fax: 03493 92995-96
E-Mail:

 

Die Verwaltung ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 09:00 bis 12:00 Uhr
Di 13:00 bis 18:00 Uhr
Do 13:00 bis 15:30 Uhr
einen persönlichen Termin zu vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass die Verwaltung am 10.06.2024 aufgrund der vorhergehenden Kommunal- und Europawahl geschlossen bleibt.

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