Zuständigkeitsfinder

Hier finden Sie alle Dienstleistungen und Zuständigkeiten. Sie brauchen nur ein Suchwort eingeben oder können die Dienstleistung nach Alphabet abfragen.

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Bezeichnung:
Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen im Handwerk anzeigen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz ein zulassungspflichtiges Handwerk in Deutschland vorübergehend und gelegentlich ausüben wollen, ohne hier eine Niederlassung zu betreiben, müssen Sie dies anzeigen.

Voraussetzung

  • Sie sind im Heimatstaat zur Ausübung vergleichbarer Tätigkeiten rechtmäßig niedergelassen.

Das Handwerk darf sofort nach der Anzeige ausgeübt werden.

Ausnahme: die Berufe

  • Schornsteinfeger
  • Augenoptiker
  • Hörgeräteakustiker
  • Orthopädietechniker
  • Orthopädieschumacher
  • Zahntechniker

dürfen erst ausgeübt werden, wenn Sie von der Handwerkskammer folgendes erhalten haben:

  • Bestätigung, dass die Berufsqualifikation ausreicht oder
  • Bescheid, dass die Berufsqualifikation nicht geprüft wird.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Handwerkskammer, die für den Ort der ersten Dienstleistungserbringung zuständig ist.

Aktuell gewählt: Muldestausee (06774)

Kontakt

Gemeinde Muldestausee
  • Neuwerk 3
  • 06774 Muldestausee OT Pouch

  • Tel: 03493 92995-0
  • Fax: 03493 92995-96
E-Mail:

 

Die Verwaltung ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 09:00 bis 12:00 Uhr
Di 13:00 bis 18:00 Uhr
Do 13:00 bis 15:30 Uhr
einen persönlichen Termin zu vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass die Verwaltung am 10.06.2024 aufgrund der vorhergehenden Kommunal- und Europawahl geschlossen bleibt.

Kontaktdaten Verwaltung

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