Wenn Ihr Unternehmen den Betrieb einstellt, müssen Sie Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse darüber informieren. Das Gleiche gilt für den Fall, dass Sie Ihre freiberufliche oder selbständige Tätigkeit beenden.
Sie müssen Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse Änderungen in Ihrem Unternehmen melden. Das gilt auch, wenn Ihr Unternehmen den Betrieb einstellt. Ebenso müssen Sie melden, wenn Sie Ihre freiberufliche oder selbständige Tätigkeit beenden.
In beiden Fällen endet die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Es fallen keine Kosten an.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Sie können Ihr Unternehmen beziehungsweise Ihre selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit online oder per Post abmelden.
Online-Dienst:
Online-Dienst Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:
Nachricht per Post:
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)