Zuständigkeitsfinder

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Bezeichnung:
Umweltverträglichkeitsprüfung beantragen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Für eine Vielzahl von Vorhaben und Plänen, bei denen erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, ist bereits in der Planungsphase eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben. Dazu gehören zum Beispiel Autobahnen, Bundesstraßen, Schienenwege, Wasserstraßen, Deiche, Kläranlagen, Deponien, Hochspannungsleitungen oder Industriezonen bzw. -anlagen, Intensivtierhaltung.

In diesem Verfahren werden die Auswirkungen auf  Menschen, Tiere und Pflanzen, Wasser, Boden, Lärm, Luft, Klima, Kultur- und Sachgüter sowie die Wechselwirkungen untersucht, beschrieben und bewertet. Die medienübergreifende Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltfolgen eines Vorhabens sind bei den behördlichen Entscheidungen zu berücksichtigen.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

Aktuell gewählt: Muldestausee (06774)

Kontakt

Gemeinde Muldestausee
  • Neuwerk 3
  • 06774 Muldestausee OT Pouch

  • Tel: 03493 92995-0
  • Fax: 03493 92995-96
E-Mail:

 

Die Verwaltung ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten
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Di 13:00 bis 18:00 Uhr
Do 13:00 bis 15:30 Uhr
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Bitte beachten Sie, dass die Verwaltung am 10.06.2024 aufgrund der vorhergehenden Kommunal- und Europawahl geschlossen bleibt.

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