Zuständigkeitsfinder

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Bezeichnung:
Reisepass wegen Namensänderung durch Scheidung beantragen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Nach einer Namensänderung durch Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.

Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
 

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • der jetzige Reisepass
  • Scheidungsurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
  • Richterliche Entscheidung über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Gebühren (Kosten)

Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren

Gebühr: EUR 59,50

Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre

Gebühr: EUR 92,00

Reisepass für Personen über 24 Jahre

Gebühr: EUR 70,00

Reisepass für Personen unter 24 Jahren

Gebühr: EUR 37,50

Fristen

Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist nicht möglich.

für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren

Geltungsdauer: 6 Jahre

für Antragsteller/-innen über 24 Jahre

Geltungsdauer: 10 Jahre

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 4 Wochen

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Verfahrensablauf

Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

Weitere Informationen

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Rechtsgrundlage

Aktuell gewählt: Muldestausee (06774)

Kontakt

Gemeinde Muldestausee
  • Neuwerk 3
  • 06774 Muldestausee OT Pouch

  • Tel: 03493 92995-0
  • Fax: 03493 92995-96
E-Mail:

 

Die Verwaltung ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 09:00 bis 12:00 Uhr
Di 13:00 bis 18:00 Uhr
Do 13:00 bis 15:30 Uhr
einen persönlichen Termin zu vereinbaren.

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