Zuständigkeitsfinder

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Bezeichnung:
Löschung nicht mehr vorhandener Gebäude beantragen
Beschreibung:

Teaser

Ist auf Ihrem Flurstück ein Gebäude rückgebaut oder abgerissen wurden? Dann beantragen Sie die Löschung des Gebäudes im Liegenschaftskataster.

Allgemeine Informationen

Im Liegenschaftskataster werden Flurstücke und Gebäude eingetragen. Wenn ein Gebäude nicht mehr existiert, wird es aus dem Liegenschaftskataster gelöscht.

Voraussetzungen

Sie sind:

  • Eigentümer
  • oder bevollmächtigte Person

Gebühren (Kosten)

keine

Fristen

keine

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo).

Anträge / Formulare

Sie können die Löschung nicht mehr vorhandener Gebäude online beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt beantragen.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag auf Löschung beim Landesamt für Vermessung und Geoinformationen (LVermGeo).
  • Das LVermGeo löscht das Gebäudes aus dem Liegenschaftskataster.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

24.03.2023

Urheber

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

Aktuell gewählt: Muldestausee (06774)

Kontakt

Gemeinde Muldestausee
  • Neuwerk 3
  • 06774 Muldestausee OT Pouch

  • Tel: 03493 92995-0
  • Fax: 03493 92995-96
E-Mail:

 

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Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten
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