Pflegen ist Ihre Passion? Gründen Sie Ihren eigenen ambulanten Pflegedienst.
Ambulante Pflegedienste pflegen in einem bestimmten Einzugsbereich pflegebedürftige Personen in der Wohnung und unterstützen bei hauswirtschaftlichen Besorgungen.
Aufgrund des Personenkreises, den der Pflegedienst betreuen soll, werden hohe Ansprüche an die Gründung gestellt.
Auch als ambulanter Pflegedienst müssen Sie rund um die Uhr erreichbar sein.
Ihr Pflegedienst gilt als zugelassen, sobald Sie mit den Pflegekassen einen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben. Hierin wird geregelt, welche Leistungen Sie in welchem Umfang erbringen und wie groß Ihr Einzugsgebiet ist.
Keine.
Keine.
Da der Prüfprozess für die Kassenzulassung sehr umfangreich und komplex ist, sollten Sie genug Zeit dafür einplanen und sich gut darauf vorbereiten.
Für die Zulassung ist die Koordinierungsstelle der Landesverbände der Pflegekassen Sachsen-Anhalt (Pflegekasse AOK Sachsen-Anhalt) zuständig.
Zunächst müssen Sie alle notwendigen Schritte einleiten, die für die Gründung eines Betriebes notwendig sind. Wenn Sie alle Voraussetzungen für einen ambulanten Pflegedienst erfüllen und die Unterlagen vorliegen, stellen Sie einen Antrag bei der Koordinierungsstelle der Landesverbände der Pflegekassen Sachsen-Anhalt (Pflegekasse AOK Sachsen-Anhalt).
Die IK-Nummer erhalten Sie auf formlosen Antrag bei der Sammel- und Verteilungsstelle (SVI) der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen.
Nach der Zulassung finden in regelmäßigen Abständen Prüfungen durch den Medizinischen Dienst statt. Hierbei wird geprüft, ob Sie die Qualitätsstandards für die Pflege einhalten.
Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt