Als internationale Organisation können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union befreien lassen.
Als internationale Organisation, genießen Sie in Deutschland umsatzsteuerliche Privilegien. Darüber hinaus können Sie die Freistellung von ausländischer Umsatzsteuer innerhalb der Europäischen Union (EU) beantragen. Der Umfang der Freistellung richtet sich nach dem Umfang Ihrer inländischen Privilegien.
Internationale Organisationen werden von den an ihnen beteiligten Staaten gegründet, beispielsweise die Weltgesundheitsorganisation oder die Internationale Arbeitsorganisation. Gemeinsame Aufgaben sind zum Beispiel:
Anträge können stellen:
Weitere Voraussetzungen:
Für Sie entstehen keine Kosten.
Antragsstellung: Der Antrag ist bis zum 31.12. des auf den Umsatz folgenden Jahres zu stellen.
in der Regel 1 bis 3 Wochen
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Stellen Sie Ihren Antrag per Post:
Bundesministerium der Finanzen
Befreiung von der Mehrwertsteuer in anderen EU-Mitgliedstaaten Bescheinigung für internationale Organisationen und deren Mitglieder
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal