Als internationale Organisation sowie als deren Mitglied können Sie sich in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen die Umsatzsteuer erstatten lassen.
Wenn Sie als internationale Organisation oder eines deren Mitglieder Waren und Dienstleistungen von deutschen Unternehmen erwerben, zahlen Sie darauf Umsatzsteuer. Diese kann Ihnen auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erstattet werden. Eine direkte Umsatzsteuerbefreiung ist nicht möglich.
Internationale Organisationen werden von den an ihnen beteiligten Staaten gegründet, beispielsweise die Weltgesundheitsorganisation oder die Internationale Arbeitsorganisation. Gemeinsame Aufgaben sind zum Beispiel:
Das Verfahren basiert je nach Organisation auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen, beispielsweise auf Privilegienprotokollen, Sitzstaatabkommen, Einzelvereinbarungen oder der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der Europäischen Union (EU).
Anträge können stellen:
weitere Voraussetzungen:
Für Sie entstehen keine Kosten.
Der Antrag ist bis zum 31.12. des auf den Umsatz folgenden Jahres zu stellen.
Beispiel: Sie haben im August 2018 eine gekaufte Ware oder eine Dienstleistung erhalten. Den Antrag auf Erstattung müssen Sie bis spätestens 31.12.2019 stellen.
in der Regel 2 bis 6 Monate
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Stellen Sie Ihren Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer per Post:
Bundesministerium der Finanzen
Umsatzsteuer Erstattung für internationale Organisationen und deren Mitglieder
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