Wenn Sie als versicherte Person in der Künstlersozialversicherung eine Frage oder ein Anliegen im Zusammenhang mit Ihrer Versicherungspflicht haben, können Sie sich an die Künstlersozialkasse wenden.
Die Künstlersozialkasse berät Sie in allen Angelegenheiten zu Ihrer Versicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz. Sie können:
Darüber hinaus klärt die Künstlersozialkasse Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf.
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen am besten zeitnah an die Künstlersozialkasse. Anfragen der Künstlersozialkasse beantworten Sie bitte immer innerhalb der dort angegebenen Antwortfrist. Verspätete Antworten können für Sie zu rechtlichen Nachteilen führen.
Nicht alle Mitteilungen haben auch rechtliche Auswirkungen. Wenn eine Änderung mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, können Sie detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Online-Mitteilung:
Mitteilung per Post:
Nach Eingang des Formulars oder Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben und beantwortet Ihnen Ihr Anliegen per Post.
Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung.
Mitteilung per Telefon:
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB), Geschäftsbereich Künstlersozialversicherung
Beratung der Künstlersozialkasse für versicherte Künstler oder Publizisten Durchführung
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