Zuständigkeitsfinder

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Bezeichnung:
Arbeitsunfall an überwachungsbedürftigen Anlagen anzeigen
Beschreibung:

Teaser

Unfälle mit bestimmten Arbeitsmitteln oder überwachungsbedürftigen Anlagen, bei welchen ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, müssen Sie unverzüglich anzeigen.

Allgemeine Informationen

Wenn es bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu einem Unfall kommt und dabei ein Mensch erheblich verletzt oder getötet wird, müssen Sie dies als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin der Arbeitsschutzbehörde anzeigen.

Dies gilt für Unfälle mit folgenden Arbeitsmitteln

  • Aufzugsanlagen
  • Druckanlagen
  • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Kräne
  • Flüssiggasanlagen
  • maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik

Voraussetzungen

  • Sie sind Arbeitgeber oder Arbeitgeberin
  • es sind nachfolgende Arbeitsmittel beteiligt:
    • Aufzugsanlagen
    • Druckanlagen
    • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
    • Kräne
    • Flüssiggasanlagen
    • maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik
 

Erforderliche Unterlagen

Formlose Anzeige mit den folgenden Angaben:

  • Adresse des Unternehmens
  • Adresse der Betriebsstätte beziehungsweise der Bau/Montagestelle am Ereignisort
  • Datum des Ereignisses
  • Art des Ereignisses (zum Beispiel Explosion, Medienaustritt, Absturz)
  • Anzahl der verletzten Personen, Anzahl der getöteten Personen
  • Beteiligtes Arbeitsmittel
  • einbezogene zugelassene Überwachungsstelle (bei überwachungsbedürftigen Anlagen nach Anhang 2 Betriebssicherheitsverordnung)
  • einbezogene Stelle zur Ursachenermittlung (bei Arbeitsmitteln nach Anhang 3 Betriebssicherheitsverordnung)
  • Kurzbeschreibung des Ereignisses und der aufgetretenen Schäden (auch Fotos und Videos)bereits vom Arbeitgeber veranlasste Maßnahmen

Die Arbeitsschutzbehörde kann zudem folgende Angaben von Ihnen verlangen:

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Nachweis, dass eine fachkundige Person die Gefährdungsbeurteilung erstellt hat
  • Angaben zu den verantwortlichen Personen
  • Angaben zu getroffenen Schutzmaßnahmen
  • Nachweise der regelmäßigen Unterweisungen von Mitarbeitern
  • Betriebsanweisung

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Sie müssen den Unfall unverzüglich anzeigen.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

Verfahrensablauf

  • Reichen Sie die Anzeige des Ereignisses unverzüglich mir allen erforderlichen Informationen bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die zuständige Behörde teilt Ihnen mit ob weitere Unterlagen (beispielsweise eine Beurteilung durch eine zugelassene Überprüfungsstelle) benötigt werden.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz (MASTD)

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

29.03.202302.11.2023
Aktuell gewählt: Muldestausee (06774)

Kontakt

Gemeinde Muldestausee
  • Neuwerk 3
  • 06774 Muldestausee OT Pouch

  • Tel: 03493 92995-0
  • Fax: 03493 92995-96
E-Mail:

 

Die Verwaltung ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten
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Do 13:00 bis 15:30 Uhr
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