Wenn Sie Personal für Ihr Unternehmen suchen, können Sie den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit in Ihrer Region mit der Suche beauftragen.
Sie wollen offene Stellen besetzen und benötigte Arbeits- und Fachkräfte gewinnen, aber nicht alleine nach passenden Personen suchen? Dafür bietet Ihnen der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) seine Dienstleistungen an.
Diesen können Sie auch online und somit vollständig elektronisch in Anspruch nehmen. Sie müssen lediglich auf dem Portal „arbeitsagentur.de“ online ein Stellenangebot erstellen und einen Auftrag zur Vermittlung erteilen. Hierzu sind die Zugangsdaten für Ihr Benutzerkonto im Portal arbeitsagentur.de erforderlich. Die Zugangsdaten können entweder telefonisch oder per Kontaktformular in Ihrem zuständigen Arbeitgeber-Service angefordert werden. Nach erfolgter individueller Anmeldung können Sie weitere Vorteile der Online-Angebote der BA nutzen, beispielsweise können Sie potenzielle Bewerberinnen und Bewerber kontaktieren.
Alternativ können Sie das Stellenangebot auch über das Online-Stellenmeldeformular an den zuständigen Arbeitgeber-Service übermitteln. Dafür benötigen Sie keine Zugangsdaten.
Anschließend bekommen Sie eine persönliche Ansprechpartnerin oder einen persönlichen Ansprechpartner Ihres zuständigen Arbeitgeber-Service gestellt. Diese/Dieser stimmt binnen 48 Stunden das weitere Vorgehen der Bewerbersuche, die Vorauswahl der Bewerbervorschläge und die online Zusammenarbeit mit Ihnen ab.
Keine
Keine
Es gibt keine Frist.
Keine
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Den für Sie zuständigen Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit können Sie elektronisch, schriftlich oder telefonisch mit der Bewerbersuche beauftragen.
Elektronisch können Sie den Vermittlungsauftrag über das Portal der Bundesagentur für Arbeit erteilen:
Zudem haben Sie die Möglichkeit, den Vermittlungsauftrag über das Online-Stellenmeldeformular elektronisch zu erteilen:
Außerdem können Sie den Vermittlungsauftrag auch mündlich (persönlich/telefonisch) erteilen:
Nachdem Sie den Vermittlungsauftrag erteilt haben, vereinbaren Sie ein individuell passendes Vorgehen. Unter anderem zur Veröffentlichung, Bewerbervorauswahl, Unterbreitung von Vorschlägen oder Zusammenarbeit über das Portal arbeitsagentur.de.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Bundesagentur für Arbeit (BA)