Wenn bei einer Flugbuchung der Endpreis und Preisbestandteile nicht oder nicht transparent ausgewiesen wurden, können Sie Anzeige erstatten. Dies gilt auch bei Voreinstellung optionaler Leistungen oder Preisdiskriminierung aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit oder Ihres Wohnorts.
Als Fluggast stehen Ihnen besondere Rechte zu. Bereits bei der Buchung von Flugreisen müssen Fluggesellschaft, Reiseveranstalter und Reisevermittler ihre Preise transparent darstellen. Es gibt verschiedene Kategorien von fehlender Preistransparenz oder Preisdiskriminierung durch Luftfahrt- und Reiseunternehmen beziehungsweise Reisevermittler. Sie können Anzeige erstatten, wenn Sie bei der Flugbuchung Folgendes festgestellt haben:
Wenn Sie vermuten, dass die Preise nicht den Regeln entsprechend veröffentlicht wurden, können Sie eine Anzeige einreichen.
Bei nachgewiesenen Verstößen kann das Luftfahrt-Bundesamt Sanktionsmaßnahmen ergreifen. Damit soll verhindert werden, dass sich zukünftig Verstöße wiederholen.
Das Luftfahrt-Bundesamt ist weder befugt, Sie bei der Durchsetzung eventueller zivilrechtlicher Forderungen gegenüber dem Unternehmen zu unterstützen, noch Sie diesbezüglich zu beraten. Individuelle zivilrechtliche Ansprüche sind in der Rechtsbeziehung zwischen Verbraucher und Unternehmen erforderlichenfalls vor Gericht auszugleichen.
Sie vermuten einen Verstoß gegen die Regeln der Preistransparenz. Nähere Informationen finden Sie unter dem Punkt Voraussetzungen.
Sie stimmen zu, dass Ihre Anzeige im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens als Zeugenaussage gegen das betroffene Unternehmen eingesetzt wird.
Ordnungswidrigkeiten können nur verfolgt werden, wenn der Sachverhalt nicht länger als 2 Jahre zurückliegt.
Das Hochladen der folgenden Unterlagen ist nicht verpflichtend, erleichtert allerdings die Bearbeitung und vermeidet Nachfragen:
Unterlagen, die bei Bevollmächtigung erforderlich sind:
Welche Unterlagen genau in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Anzeigeformular entnehmen.
Es fallen keine Kosten an.
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Komplexität der Anzeige ab und kann im Einzelfall variieren.
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Wenn Sie eine Anzeige einreichen wollen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Verordnung (EG) Nr. 1008/2008, § 58 Abs. 1 Nr. 13 LuftVG, §108 Abs. 5 LuftVZO
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)