Pflanzenschutzmittel können auf öffentlichen Flächen, wie Parks oder Friedhöfen, durch sachkundige Personen angewendet werden, wenn sie dafür durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit genehmigt worden sind.
Auf Flächen, die von der Allgemeinheit genutzt werden, sollte die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln so weit wie möglich minimiert werden.
Zu diesen Flächen zählen zum Beispiel:
Wenn Sie eine sachkundige Person sind, können Sie auf diesen Flächen nur bestimmte Pflanzenschutzmittel nach Genehmigung durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) anwenden.
Die Genehmigung bekommen Sie, wenn:
Ausgeschlossen von der Genehmigung sind Pflanzenschutzmittel, die
Neben dem Antragsformular müssen Sie keine weiteren Unterlagen einreichen.
EUR 10.200 bis EUR 23.500
Sie müssen für die Genehmigung keine Fristen einhalten.
Die Genehmigung ist so lange gültig wie die Hauptzulassung des Pflanzenschutzmittels.
In der Regel dauert es bis zu 120 Tage bis Sie einen Genehmigungsbescheid vom BVL erteilt bekommen.
Sie müssen für die Genehmigung einen schriftlichen Antrag stellen. Gehen Sie dafür wie folgt vor:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Genehmigung für die Anwendung auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind Erteilung
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